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Über uns

Prüfen, Testen, Verifizieren und Zertifizieren

Offizielle Konformitätsbewertungen

In der heutigen internationalen Geschäftswelt tragen effiziente und offiziell geprüfte Management-Systeme in erheblichen Maße zur Erreichung des Wettbewerbsvorteils bei. Optimal gestaltete Unternehmensprozesse sind dabei die Basis für eine verbesserte Unternehmensleistung und somit auch der Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg.

Dabei verfügen die Experten und Auditoren der TÜO zur entsprechenden Konformitätsbewertung, über langjährige Erfahrungen aus interdisziplinären Bereichen wie: Wissenschaft, Ingenieur-Wissen, Ökonomen und Jura. Fundiertes Wissenspotenzial in Theorie und Praxis ist gleichfalls die Grundlage für ein effektives Handeln bei den Kunden der TÜO.

Zu den Tätigkeiten der TÜO in Europa zählen unter anderem wiederkehrende Konformitätsbewertungen von Entsorgungsfachbetriebe nach § 56 KrWG sowie Management-Systeme nach ISO 9001, ISO 14.001sowie andere branchenspezifische Regelwerke und standardisierte Vorgaben. 

Zu den Tätigkeiten der TÜO in der MENA*-Region zählen unter anderem wiederkehrende Konformitätsbewertungen nach ISO 9001, ISO 14.001, OHSAS 18001 / ISO 45.001, ISO 22.002 und ISO 50.001 sowie andere branchenspezifische Regelwerke und standardisierte Vorgaben.

Als innovativer, zuverlässiger Partner in Sachen "Konformitätsbewertungen" unterstützt die TÜO ihre Kunden mit praxisorientierten Dienstleistungen, um die entscheidenden Wettbewerbsvorteile in den hart umkämpften Märkten zu erzielen - heute und in Zukunft.

Die TÜO wird seit dem 01. Januar 2010 durch die "DAkkS" entsprechenden dem Akkreditierungsstellen-Gesetz überwacht und wiederkehrend akkreditiert; ehemals seit 2000 durch die GAZ Gesellschaft für Akkreditierung. Im Bereich Entsorgungsfachbetriebe wurde die TÜO durch die erstmalige Zulassung im Jahr 1997 durch das Ministeriums für Umwelt und Verkehrs des Landes Baden-Württemberg tätig.

Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland. Gesellschafter der GmbH sind zu jeweils einem Drittel die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer und die durch den Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) vertretene Wirtschaft. Um ihre hoheitlichen Akkreditierungsaufgaben ausfüllen zu können, wurde die DAkkS vom Bund beliehen. Als beliehene Stelle untersteht die DAkkS der Aufsicht des Bundes. Bei ihrer hoheitlichen Akkreditierungstätigkeit wendet die DAkkS das deutsche Verwaltungsrecht an. www.dakks.de

Ergänzend zur bestehenden DAkkS Akkreditierung ist die TÜO durch die ägyptische Regierungsstelle EGAC, eine Abteilung des Ministeriums für Industrie und Wirtschaft sowie SASO (Saudi Standards, Metrology and Quality Organization) akkreditiert und wird wiederkehrend überwacht.

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