SMS Airports
für Safety Management Airports
Die TÜO Technische Überwachungsorganisation für Sicherheit, Qualität und Umweltschutz GmbH prüft Luftfahrtunternehmen und Flughäfen entsprechend den Empfehlungen der ICAO und der daraus resultierenden internationalen und nationalen Normen. Die Konformitätsprüfung (Inspektion) erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, das Ergebnis der Inspektion wird der zuständigen aufsichtsführenden Luftfahrtbehörde mitgeteilt.
Die Luftfahrtbehörde stellt auf Basis der durch die Inspektionsstelle durchgeführten Überprüfung ein Zeugnis über die Konformität des Safety Management Systems des Unternehmens mit den einschlägigen nationalen und internationalen Anforderungen aus.
Die Sachverständigen der TÜO beschäftigen sich seit 1997 mit der Gestaltung von Notfallplanungen gem. ICAO Annex 14, Kapitel 9.1 und seit 2004 mit dem Safety Management System an Flughäfen und bei der Flugsicherung. In den letzten Jahren hat sich der Kundenkreis auch auf Bodenabfertiger und andere am Flughafen ansässige, operativ tätige Unternehmen ausgedehnt.
Alle TÜO-Experten verfügen über langjährige Berufserfahrung im Flugverkehrskontrolldienst, im Flughafen- oder Flugsicherungsmanagement und sind oder waren teilweise im Besitz einer PPL (Privatpilotenlizenz).
Die Empfehlungen der ICAO zum Safety Management wurden in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich umgesetzt, so dass das Ziel eines weltweit einheitlichen Sicherheitsniveaus im Luftverkehr bisher nicht erreicht wurde.
In Deutschland wurden die Empfehlungen der ICAO aus Annex 14 durch § 45 a-c LuftVZO im nationalen Recht verankert. Da die Regelungen des § 45 LuftVZO nur unzureichend konkretisiert sind, gibt es an den deutschen Flughäfen Sicherheitsmanagementsysteme in sehr unterschiedlicher Ausprägung und dies nicht nur aufgrund der unterschiedlichen Größe und Verkehrsdichte an den verschiedenen Airports.
Seit 2008 existieren zudem immer mehr EG-Verordnungen die sich mit der Zertifizierung von Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und Flugsicherungsorganisationen und darin beinhaltet auch mit den jeweiligen Safety Management Systemen befassen. Auch diese Verordnungen haben das Ziel, eine europaweite Vereinheitlichung und ein einheitliches Sicherheitsniveau im Luftverkehr herzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden umfangreiche Kompetenzen auf die EASA (Europäische Agentur für Luftsicherheit) in Köln übertragen, die bis Ende 2012 weitere Durchführungsbestimmungen zur Flughafenzertifizierung herausgeben wird.
Beachte: Für diesen vorgenannten Bereich besteht keine Akkreditierung!