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Energiemanangement

Alle Energieträger, ob Öl, Gas oder Strom sind mit steuerlichen Abgaben belastet…

... jedoch hat der Gesetzgeber für produzierende Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, einen Teil dieser Abgaben zurückerstattet zu bekommen.

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Die Anträge hierfür sind bei den jeweiligen Hauptzollämtern zu stellen. Viele kleinere Betriebe sind nicht oder nur unzureichend über diese Möglichkeiten informiert.

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Des Weiteren wurden die Anforderungen an die Rückerstattung der sogenannten Öko-Steuer auf Strom ab dem Jahr 2013 neu geregelt.

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Zukünftig können nur solche Unternehmen den "Spitzenausgleich" in Anspruch nehmen,

die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50.001 nachweisen können.

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Für das Jahr 2013 reicht der Nachweis, dass mit dem Aufbau eines solchen Systems begonnen wurde.

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Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Regelungen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass ein vergleichbares, weniger umfangreiches System aufzubauen ist.

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Derzeit gibt es noch keine genauen Informationen, wie das "abgespeckte" System aussehen wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die wesentlichen Bestandteile der Norm erfüllt werden müssen, auch wenn auf eine spätere Zertifizierung möglicherweise verzichtet werden kann.

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Die TÜO gibt mit der praxisorientierten Workshop-Reihe allen produzierenden Unternehmen die Werkzeuge und Bausteine in die Hand, die für eine erfolgreiche Rückerstattung der Energiesteuern erforderlich sind!

 

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Beachte: Für diesen vorgenannten Bereich besteht keine Akkreditierung! 

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